Die Mittelschule Nr. 5 hat mit dem Erlass
der KMK vom 3. März 2005 das Recht die Prüfung zum Deutschen
Sprachdiplom der Stufe II abzunehmen.
Der Deutschunterricht wird ab der 3. Klasse erteilt. Mit
Beginn der 7. Klasse wählen die Schüler den
mathematisch/naturwissenschaftlichen oder den sprachlichen Zweig. Im
sprachlichen Zweig wird der Deutschunterricht muttersprachlich durch die
entsendeten Lehrer der Zentralstelle für das Auslandsschulwesen
unterstützt. |